20. Juli 2020

Firmennamen schützen lassen – minschtl® wird zur Marke


Firmennamen schützen lassen - minschtl® wird zur Marke

Markenschutz im Fokus: Firmennamen rechtssicher schützen

Das Thema „Firmennamen schützen lassen“ beschäftigt viele Unternehmer – vor allem in Zeiten des Wandels und der neuen Generationen, die nachrücken. In diesem Beitrag nehme ich dich mit auf meinen persönlichen Weg zur eigenen Wortmarke minschtl® und zeige, warum ein rechtlicher Schutz so wichtig ist.

Wortmarke eintragen: Mein unkomplizierter Weg zum Markenschutz

Ganz offiziell und ohne Einspruch bin ich im Deutschen Patent- und Markenamt registriert. minschtl® ist nun eine geschützte Marke. Eine Eintragung ist tatsächlich einfacher, als ich zunächst vermutet habe.

Ich freue mich riesig, dass es so unkompliziert war – auch wenn ich mich anfangs zäh in das Thema eingearbeitet habe. Ich wusste nicht genau, wie ich vorgehen sollte, hatte viel Fachlektüre gelesen, online recherchiert und sogar andere Unternehmer gefragt, die diesen Weg schon gegangen sind. Trotzdem hatte ich noch viele offene Fragen.

Wie ich den Weg zur Marke eingeschlagen habe

Ich war mit Freunden in Mittelbiberach zu einem gemeinsamen Essen im „Esszimmer“ verabredet. Da wir natürlich wieder viel zu früh dran waren, sind wir noch im Gewerbegebiet herumgefahren. Ja, gut, dass wir das gemacht haben! Nachdem ich das Firmenschild von Dr. Utz gesehen hatte, ging mir das Thema gar nicht mehr aus dem Kopf. Hatte ich ein Glück – und noch so in der Nähe. Jipiiiieeee.

Die Woche darauf habe ich einfach angerufen und sogar zeitnah einen Termin für ein erstes Gespräch bekommen. Danach nahm alles seinen Lauf. Ich bin dankbar, Dr. Utz dafür an meiner Seite zu haben. Das war der Start, dass minschtl® nun eine Marke werden konnte.

Damit konnte ich endlich zur Ruhe kommen und das leidige Thema abschließen, dass eine Kollegin aus dem gleichen Bereich in der Region meinen Namen für ihre Werbezwecke genutzt hat.

Firmennamen schützen lassen - minschtl® wird zur Marke, mit Auszug aus dem Deutschen Patent- und Markenamt
Auszug aus dem Deutschen Patent- und Markenamt

Eine Marke spielt von Gründung an eine wichtige Rolle. Sie beschreibt das Unternehmen, bündelt die langfristigen Ziele und schützt die Marke. Markenregistrierung hilft, einen unverwechselbaren Markennamen, ein Logo oder einen Slogan zu schützen – und sich durch Einzigartigkeit einen Vorteil zu verschaffen.

Strategisches Branding gehörte von Anfang an zu meinen liebsten Projekten – von der Markenanalyse über das Kundenerlebnis bis zum Design und der Umsetzung. Zeitgemäßes Brand- und Designmanagement halte ich für eine Existenzgründung für essenziell. Es unterstreicht von Anbeginn große Ideen und feste Überzeugungen, die eine Firma verkörpert. Dazu gehört eben auch der Gedanke, seinen Firmennamen schützen zu lassen.

Auch „alte Hasen“, die Lust auf Neues haben, welche im Umbruch sind – durch nachrückende Generationen. Ich liebe es, solche Projekte zu begleiten, traditionelle Branchenstandards zu hinterfragen, Neues zu entdecken und damit die Markenentwicklung zukunftstauglich auszurichten. Willst du mehr rund um Logo & Design erfahren?

Firmennamen schützen lassen – Wortmarke, die ankommt!

Mein Self-Branding ist bereits über 14 Jahre her. Für mich selbst ein Corporate Design zu entwickeln, gehörte nicht zu den einfachsten Aufgaben. Ich war bereits fast ein halbes Jahr selbstständig, bis mein typografisches Branding feststand. Ich liebe Schriften. Für mich war immer klar, dass Buchstaben meiner Marke ein b’sondres Gesicht geben sollten. Denn eine Schrift ist in der Lage, die Persönlichkeit einer Marke zu bestimmen. Dem Ganzen setzte ich dann noch einen Fingerabdruck dazu. Es sollte von Anfang an klar zeigen, dass ich nicht nach Schubladendenken arbeite. Ich begleite jeden Kunden individuell mit meiner kreativen Arbeit. Persönlich. Stilvoll. Klar und mit Mehrwert! www.minschtl.de

Eine liebe Kundin meinte erst neulich: Du bist eine Marke in dem, was du täglich machst. Wer mit minschtl nichts anfangen kann, soll dich googeln. (Danke für die ehrlichen Worte)

Und da ich seit Anbeginn in Mails immer wieder mit Frau Minschtl betitelt werde, denke ich, dass die Zeit nun reif ist. Den Mut, mein minschtl® nun als Marke zu setzen, unterstreicht die Klarheit von Hafner Mediendesign.

minschtl® wird zur Marke

Nach einem Relaunch bzw. Rebranding strahlt das Logo in neuem Licht. Die zeitlose Gestaltung macht unsere Qualität und die Liebe zur Arbeit na klar wieder sichtbar. Dem Ganzen kann ich nur noch mein Lieblingszitat hinzufügen:

Ein Logo ist dann gut, wenn man es mit dem großen Zeh in den Sand kratzen kann.

Kurt Weidemann – Typograf und Gestalter

Du fragst dich, wie du deinen Firmennamen wirklich sicher schützen kannst und wie du verhindern kannst, dass andere deinen Namen für sich nutzen? Im nachfolgenden Interview mit Dr. Rainer Utz, meinem Experten für Markenrecht, erfährst du alles Wichtige — praxisnah und verständlich erklärt.

Interview mit Dr. Utz zum Thema Markenrecht

Markenschutz begleitet mich in meinem Ideenreich schon lange – und zwar nicht allein. Seit vielen Jahren arbeite ich eng mit Dr. Rainer Utz zusammen. Gemeinsam haben wir bereits zahlreiche Marken professionell schützen lassen. Seine klare Art, sein umfassendes Know-how und seine zuverlässige Unterstützung machen ihn für mich zu einem echten Experten, den ich aus Überzeugung immer sehr gerne weiterempfehle. Umso schöner, dass ich hier ein Interview mit ihm teilen darf.

Wie kann ich meinen Firmennamen schützen lassen, damit andere mich nicht für ihre Zwecke nutzen?

Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Schutz des von Ihnen verwendeten Unternehmensnamens zu verwirklichen. Zum einen entsteht bereits mit der Benutzung der Unternehmensbezeichnung in Deutschland ein sogenanntes „Unternehmenskennzeichenrecht“ gemäß § 5 Abs. 2 MarkenG. Dieses bietet einen umfassenden Schutz gegen spätere („prioritätsjüngere“) Benutzungen dieses Zeichens in ähnlichen Bereichen. Problematisch hieran ist aber, dass das Unternehmenskennzeichen für Dritte nur schwer recherchierbar ist. Der Umfang des Schutzes, also die Frage, wofür dieses Kennzeichen verwendet wurde, ist vom Inhaber selbst nachzuweisen – etwa durch Vorlage von Rechnungen, Angeboten, Prospekten, Internetseiten etc. Dies erfordert üblicherweise einiges an Aufwand und Bedarf der Vorlage von Geschäftsinterna, was oftmals nicht erwünscht ist.

Deswegen raten wir regelmäßig an, auch die zweite Möglichkeit des Kennzeichen-Rechtlichen Schutzes zu nutzen: die Anmeldung einer Marke! Alle angemeldeten und eingetragenen Marken können beim Deutschen Patent- und Markenamt sehr einfach recherchiert werden. Zudem ist es aus dem entsprechenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auch ersichtlich, wie weit sich der entsprechende Schutzbereich erstreckt. Daher werden Dritte abgeschreckt, wenn sie vor (!) dem Beginn der Verwendung eines eigenen Zeichens nach entgegenstehenden Rechten Dritter recherchieren – was die Rechtsprechung im Übrigen von jedem geschäftlich Tätigen auch verlangt.

Bei der Geltendmachung der Rechte aus einer Marke genügt es, die entsprechende Inhaberschaft nachzuweisen – durch Übersendung der Markenurkunde oder des Auszugs aus dem Markenregister. Weitere Nachweise müssen nicht erbracht werden. Insbesondere müssen üblicherweise keinerlei Betriebsinterna offengelegt werden.

Was für Vorteile bringt mir das Schützen meines Namens? Was muss ich beachten?

Neben dem Vorteil der einfachen Recherchierbarkeit einer Marke bringt eine eingetragene Marke ihrem Inhaber einen weiteren erheblichen Vorteil: das Recht, sich gegen Benutzungen dieser Marke oder eines ähnlichen Zeichens eines unberechtigten Dritten – also eines Dritten, der kein zeitlich älteres Kennzeichenrecht besitzt – zur Wehr zu setzen. Besonders zu beachten ist insoweit auch, dass üblicherweise selbst eine zeitlich der Anmeldung der Marke vorgehende Verwendung des angegriffenen Zeichens auch als Herkunftshinweis kein eigenes Recht des Verwenders begründet. Ein „Vorbenutzungsrecht“ gibt es im Kennzeichenrecht nicht. Das Argument „Ich benutze das Zeichen doch schon viel länger“ greift daher im Marken- und Kennzeichenrecht grundsätzlich nicht.

Im Gegensatz zum Unternehmenskennzeichenrecht, welches durch reine Benutzung eines Zeichens als Identifizierungszeichen des Unternehmens entsteht, muss eine Marke angemeldet werden. Sie erlangt erst mit der Gewährung des Schutzes durch das zuständige Amt Wirkung – dann aber rückwirkend zum Anmeldetag. In Deutschland ist das das Deutsche Patent- und Markenamt. Das Amt selbst prüft nur die sogenannten „absoluten Schutzhindernisse“, also ob das angemeldete Zeichen beispielsweise nicht beschreibend ist und als Herkunftshinweis dienen kann; eine Prüfung auf „relative Schutzhindernisse“, also ob es ältere entgegenstehende Rechte gibt, führt das Amt aber nicht durch. Wenn die amtlichen Anmeldegebühren (in Deutschland ab 300 €) rechtzeitig bezahlt werden, ist das angemeldete Zeichen als Marke im Register eingetragen und der Schutz beginnt.

Ist mein Name dann immer geschützt?

Die Laufzeit einer Marke endet zehn Jahre nach der Anmeldung. Die Laufzeit kann aber jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden, sodass grundsätzlich ein ewiger Schutz möglich ist. Dieser Schutz ist auch unabhängig vom Inhaber der Marke, sodass auch bei einem Inhaberwechsel oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs durch den Inhaber die Marke weiterhin existent bleibt – im Gegensatz zum Unternehmenskennzeichen, dessen Schutz mit der Aufgabe des Geschäftsbetriebs bzw. der Verwendung der Bezeichnung zur Kennzeichnung des Geschäftsbetriebs endet.

Was für rechtliche Vorteile kann ich daraus ziehen?

Eine Marke bietet Ihnen einen umfassenden Schutz gegen die Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen. Sie können etwaigen Verletzern insoweit nicht nur die Verwendung des angegriffenen Zeichens verbieten – und zwar unabhängig davon, ob dieses Zeichen als Marke eingetragen ist oder nicht – sondern auch in großem Umfang Auskunftsansprüche im Hinblick auf die Verwendung der Marke, unter anderem die Zahl der Einkäufe und Verkäufe nebst entsprechenden Belegen, die gesamte Bewerbung der gekennzeichneten Produkte, die Vertriebskette etc. verlangen. Zudem gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz und auf Vernichtung der rechtswidrig gekennzeichneten Produkte – zudem auf Rückruf der derart gekennzeichneten Produkte aus den Vertriebswegen.

Wie Sie sehen, sind Marken- und Kennzeichen-rechtliche Ansprüche sehr weitgehend. Daher sind indes Kennzeichen-rechtliche Verfahren auch sehr kostenintensiv, sodass es sich nicht nur lohnt, sich selbst in die Position des Markeninhabers zu bringen, sondern auch, mögliche Verletzungen von Kennzeichen Dritter bereits von Beginn an zu vermeiden.

Dr. Rainer Utz
Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
HOTZ.UTZ RECHTSANWÄLTE aus Mittelbiberach
www.hotz-utz.de


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