minschtl® wird zur marke

minschtl® wird zur marke

20. Juli 2020

ganz offiziell und ohne einspruch bin ich im deutschen patent- und markenamt eingetragen. minschtl® wird zur marke und ist somit nun eine geschützte wortmarke.

ich freue mich riesig, dass das so unkompliziert und einfach war. obwohl ich etwas zäh an die thematik dran ging. ich wusste nicht so recht, wie und was und überhaupt. Ich hab mich in Fachlektüre festgelesen und im netz recherchiert. zudem hab ich auch unternehmer gefragt, die das schon hinter sich hatten. vorangebracht hat mich das allerdings nicht. ich hatte immer noch viele ???

wie ich den weg zur marke eingeschlagen habe

ich war mit freunden in mittelbiberach zu einem gemeinsamen essen im „esszimmer“ verabredet. da wir natürlich wieder viel zu früh dran waren, sind wir noch im gewerbegebiet herumgefahren. ja gut, dass wir das gemacht haben! nachdem ich sein firmenschild gesehen hatte, ging mir das thema gar nicht mehr aus dem kopf. hatte ich ein glück und noch so in der nähe. jipiiiieeee.

die woche drauf hab ich einfach angerufen und sogar zeitnah einen termin für ein erstes gespräch bekommen. nachdem nahm alles seinen lauf. ich bin dankbar, dr. utz dafür an meiner seite zu haben. minschtl® wird zur marke.

minschtl® wird zur marke
minschtl® wird zur marke

eine marke spielt von gründung an eine wichtige rolle. sie beschreibt das unternehmen. es bündelt die langfristigen ziele und schützt die marke. markenregistrierung hilft, einen unverwechselbaren markennamen, ein logo oder slogan zu schützen. zudem noch, sich durch einzigartigkeit einen vorteil zu schaffen. 

strategisches branding gehörte von anfang an zu meinen liebsten projekten. von der markenanalyse, über das kundenerlebnis, bis zum design mit umsetzung. zeitgemäßes brand- und designmanagement finde ich für eine existenzgründung sehr wichtig. es unterstreicht von anbeginn große ideen und feste überzeugungen die eine firma verkörpert.

auch „alte hasen“ die lust auf neues haben. welche im umbruch sind, durch nachrückende generationen. ich liebe solche projekte zu begleiten. traditionelle branchenstandards zu hinterfragen. neues zu entdecken und damit die markenentwicklung zukunftstauglich auszurichten.

wortmarke die ankommt!

mein self-branding ist bereits über 14 jahre her. für mich selbst ein corporate design zu entwickeln, gehörte nicht zu den einfachsten aufgaben. ich war bereits fast ein halbes jahr selbstständig bis mein typografisches branding feststand.

ich liebe schriften. für mich war immer klar, dass buchstaben meiner marke ein b‘sondres gesicht geben sollten. denn eine schrift ist in der lage, die persönlichkeit einer marke zu bestimmen. dem ganzen setzte ich dann noch einen fingerabdruck dazu. es sollte von anfang an klar zeigen, dass ich nicht nach schubladendenken arbeite.

ich begleite jeden kunden individuell mit meiner kreativen arbeit. persönlich. stilvoll. klar und mit MEHRwert! www.minschtl.de

eine liebe kundin meinte erst neulich: du bist eine marke, in dem was du täglich machst. wer mit minschtl nichts anfangen kann, soll dich googlen. (danke für die ehrlichen worte.)

und da seit anbeginn in mails immer wieder mit frau minschtl betitelt werde, denke ich, dass die zeit nun reif ist. den mut mein minschtl® nun als marke voran zu setzen, unterstreicht die klarheit von hafner mediendesign. 

minschtl® wird zur marke

nach einem relaunch bzw. rebranding strahlt das logo in neuem licht. die zeitlose gestaltung macht unsere qualität und die liebe zur arbeit na klar wieder sichtbar. dem ganzen kann ich nur noch mein lieblingszitat hinzufügen:


ein logo ist dann gut, wenn man es mit dem großen zeh in den sand kratzen kann.

kurt weidemann – typograph und gestalter

melanie hafner mit team
www.instagram.com/minschtl/




interview mit dr. utz zum thema markenrecht

dazu möchte ich noch das interview mit dr. rainer utz hinzufügen.

er hat mich beraten, unterstützt und ist ein super ansprechpartner in sachen marke, den ich sehr gerne weiterempfehle!

wie kann ich meinen firmennamen schützen lassen, damit andere mich nicht für ihre zwecke nutzen?

Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Schutz des von Ihnen verwendeten Unternehmensnamens zu verwirklichen. Zum Einen entsteht bereits mit der Benutzung der Unternehmensbezeichnung in Deutschland ein sog. „Unternehmenskennzeichenrecht“ gem. § 5 Abs. 2 MarkenG. Dieses bietet einen umfassenden Schutz gegen spätere („prioritätsjüngere“) Benutzungen dieses Zeichens in ähnlichen Bereichen.

Problematisch hieran ist aber, dass das Unternehmenskennzeichen für Dritte nur schwer recherchierbar ist. Der Umfang des Schutzes, also die Frage, wofür dieses Kennzeichen verwendet wurde, vom Inhaber selbst nachzuweisen ist. Etwa durch Vorlage von Rechnungen, Angeboten, Prospekten, Internetseiten, etc. Dies erfordert üblicherweise einiges an Aufwand und bedarf der Vorlage von Geschäftsinterna, was oftmals nicht erwünscht ist.

Aus diesem Grund raten wir regelmäßig an, auch die zweite Möglichkeit des kennzeichenrechtlichen Schutzes zu nutzen: Die Anmeldung einer Marke! Alle angemeldeten und eigetragenen Marken können beim Deutschen Patent- und Markenamt sehr einfach recherchiert werden. Zudem ist es aus dem entsprechenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auch ersichtlich, wie weit sich der entsprechende Schutzbereich erstreckt.

Daher werden Dritte abgeschreckt, wenn sie vor (!) dem Beginn der Verwendung eines eigenen Zeichens nach entgegenstehenden Rechten Dritter recherchieren. Was die Rechtsprechung im Übrigen von jedem geschäftlich Tätigen auch verlangt.

Bei der Geltendmachung der Rechte aus einer Marke genügt es, die entsprechende Inhaberschaft nachzuweisen. Durch Übersendung der Markenurkunde oder des Auszuges aus dem Markenregister. Somit müssen weitere Nachweise müssen nicht erbracht werden. Insbesondere müssen üblicherweise keinerlei Betriebsinterna offen gelegt werden.

was für vorteile bringt mir das schützen meines namens?
was muss ich beachten?

Neben dem Vorteil der einfachen Recherchierbarkeit einer Marke bringt eine eingetragene Marke ihrem Inhaber einen weiteren erheblichen Vorteil. Das Recht, sich gegen Benutzungen dieser Marke oder eines ähnlichen Zeichens eines unberechtigten Dritten, also eines Dritten, der kein zeitlich älteres Kennzeichenrecht besitzt, zur Wehr zu setzen.

Besonders zu beachten ist insoweit auch, dass üblicherweise selbst eine zeitlich der Anmeldung der Marke vorgehende Verwendung des angegriffenen Zeichens auch als Herkunftshinweis kein eigenes Recht des Verwenders begründet. Ein „Vorbenutzungsrecht“ gibt es im Kennzeichenrecht nicht. Das Argument „ich benutze das Zeichen doch schon viel länger“ greift daher im Marken- und Kennzeichenrecht grundsätzlich nicht.

Im Gegensatz zum Unternehmenskennzeichenrecht, welches durch reine Benutzung eines Zeichens als Identifizierungszeichen des Unternehmens entsteht, muss eine Marke angemeldet werden. Sie erlangt erst mit der Gewährung des Schutzes durch das zuständige Amt Wirkung. Dann aber rückwirkend zum Anmeldetag. In Deutschland ist es das Deutsche Patent- und Markenamt.

Das Amt selbst prüft nur die sog. „absoluten Schutzhindernisse“, also, ob das angemeldete Zeichen beispielsweise nicht beschreibend ist und als Herkunftshinweis dienen kann; eine Prüfung auf „relative Schutzhindernisse“, also ob es ältere entgegenstehende Rechte gibt, führt das Amt aber nicht durch!

Wenn die amtlichen Anmeldegebühren (in Deutschland ab € 300) rechtzeitig bezahlt werden, ist das angemeldete Zeichen als Marke im Register eingetragen und der Schutz beginnt.

ist mein name dann immer geschützt? 

Die Laufzeit einer Marke endet 10 Jahre nach der Anmeldung. Die Laufzeit kann aber jeweils um weitere 10 Jahre verlängert werden, sodass grundsätzlich ein ewiger Schutz möglich ist.

Dieser Schutz ist auch unabhängig vom Inhaber der Marke. Sodass auch bei einem Inhaberwechsel oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs durch den Inhaber die Marke weiterhin existent bleibt. Im Gegensatz zum Unternehmenskennzeichen, dessen Schutz mit der Aufgabe des Geschäftsbetriebs, bzw. der Verwendung der Bezeichnung zur Kennzeichnung des Geschäftsbetriebs endet.

was für rechtliche vorteile kann ich daraus ziehen?

Eine Marke bietet Ihnen einen umfassenden Schutz gegen die Verwendung identischer oder ähnlicher Zeichen für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen. Sie können etwaigen Verletzern insoweit nicht nur die Verwendung des angegriffenen Zeichens verbieten. Und zwar unabhängig davon, ob dieses Zeichen als Marke eingetragen ist oder nicht. Sondern auch in großem Umfang Auskunftsansprüche im Hinblick auf die Verwendung der Marke. Als Beispiel die Zahl der Einkäufe und Verkäufe nebst entsprechenden Belegen, die gesamte Bewerbung der gekennzeichneten Produkte, die Vertriebskette, etc. verlangen.

Zudem gibt es einen Anspruch auf Schadensersatz und auf Vernichtung der rechtswidrig gekennzeichneten Produkte. Zudem auf Rückruf der derart gekennzeichneten Produkte aus den Vertriebswegen.

Wie Sie sehen, sind marken- und kennzeichenrechtliche Ansprüche sehr weitgehend. Aus diesem Grund sind indes kennzeichenrechtliche Verfahren auch sehr kostenintensiv. Sodass es sich nicht nur lohnt, sich selbst in die Position des Markeninhabers zu bringen. Sondern auch, mögliche Verletzungen von Kennzeichen Dritter bereits von Beginn an zu vermeiden.

dr. rainer utz
rechtsanwalt, fachanwalt für gewerblichen rechtschutz
HOTZ.UTZ RECHTSANWÄLTE aus mittelbiberach
www.hotz-utz.de